Frage 71 von 229

Innerhalb welcher Frist muss ein Wildschaden an einem forstwirtschaftlich genutzten Grundstück nach Kenntnisnahme angemeldet werden?

Antworten:

Falsch

1 Woche

Falsch

2 Wochen

Richtig

zweimal im Jahr zum 1. Mai oder 1. Oktober

Falsch

einmal im Jahr zum 30. März