Frage 69 von 229

Bei welchen Wildarten, die Wildschaden an einem Grundstück verursacht haben, erhält der Geschädigte nach den gesetzlichen Vorschriften Schadenersatz?

Antworten:

Richtig

alles Schalenwild

Richtig

Fasan

Falsch

Ringeltauben und Rabenkrähen

Falsch

Grau- und Kanadagänsen