Frage 80 von 229
Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig?
Antworten:
Es ist verboten, die Fallenjagd ohne Nachweis der Fachkenntnis, einschließlich der tierschutzgerechten Tötung gefangener Tiere auszuüben
Die Verwendung von Fanggeräten, die nicht unversehrt fangen oder sofort töten, sowie Selbstschussgeräte ist grundsätzlich verboten
Fanggeräte, die sofort töten, dürfen ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde und außerhalb von geschlossenen Räumen, Fangbunkern oder Fanggärten aufgestellt werden
Im Umkreis von 200 Metern an Kirrungen dürfen weder Fallen, die unversehrt fangen, noch Fallen, die nicht unversehrt fangen, aufgestellt werden