Frage 79 von 229

Einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden

Antworten:

Falsch

zusammenhängende Grundflächen in einer Gemeinde mit mindestens 150 ha

Richtig

alle zu einer Gemeinde oder einer abgesonderten Gemarkung aber nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehörenden Grundflächen, wenn sie im Zusammenhang mindestens 250 ha umfassen

Falsch

alle Grundflächen innerhalb dem Gebiet einer politischen Gemeinde

Falsch

Grundflächen in einer Gemeinde mit mindestens 200 ha