Frage 81 von 229
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? Nach § 23 Abs.1 Nr.15 des Landesjagdgesetzes ist es verboten, Schalenwild in einer Entfernung unter...
Antworten:
100 Metern von Fütterungen zu erlegen
150 Metern von Fütterungen zu erlegen
200 Metern von Fütterungen zu erlegen
250 Metern von Fütterungen zu erlegen