Frage 81 von 229

Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? Nach § 23 Abs.1 Nr.15 des Landesjagdgesetzes ist es verboten, Schalenwild in einer Entfernung unter...

Antworten:

Falsch

100 Metern von Fütterungen zu erlegen

Falsch

150 Metern von Fütterungen zu erlegen

Richtig

200 Metern von Fütterungen zu erlegen

Falsch

250 Metern von Fütterungen zu erlegen