Frage 190 von 229

Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

Antworten:

Richtig

Die Landesgrenze unterbricht nicht den Zusammenhang eines Eigenjagdbezirkes

Richtig

Die Jagdgenossenschaft untersteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht

Richtig

In Rheinland-Pfalz sind bei Jagdgenossenschaften angestellte Jägerinnen oder Jäger jagdausübungsberechtigte Personen

Falsch

Die Wildarten Rot-, Dam- und Muffelwild dürfen in allen Jagdbezirken von Rheinland-Pfalz bewirtschaftet werden