Frage 190 von 229
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten:
Die Landesgrenze unterbricht nicht den Zusammenhang eines Eigenjagdbezirkes
Die Jagdgenossenschaft untersteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht
In Rheinland-Pfalz sind bei Jagdgenossenschaften angestellte Jägerinnen oder Jäger jagdausübungsberechtigte Personen
Die Wildarten Rot-, Dam- und Muffelwild dürfen in allen Jagdbezirken von Rheinland-Pfalz bewirtschaftet werden