Frage 189 von 229
Grundsätzlich ist es NICHT verboten, ...
Antworten:
Schwarzwild zur Nachtzeit zu erlegen
Wild aus maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen zu erlegen
dass körperbehinderte Menschen ohne Erlaubnis der zuständigen Stelle, Wild aus Kraftfahrzeugen erlegen
wildernde Hunde und Hauskatzen aus Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen zu erlegen