Frage 191 von 229

Wo ist der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschaden anzumelden?

Antworten:

Richtig

bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindeverwaltung

Falsch

bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Unteren Jagdbehörde

Falsch

bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Jagdgenossenschaft

Falsch

bei dem für das beschädigte Grundstück zuständige Amtsgericht