Frage 191 von 229
Wo ist der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschaden anzumelden?
Antworten:
bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindeverwaltung
bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Unteren Jagdbehörde
bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Jagdgenossenschaft
bei dem für das beschädigte Grundstück zuständige Amtsgericht