Frage 9 von 229
Von wem muss der von Hasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden grundsätzlich ersetzt werden?
Antworten:
von der Jagdgenossenschaft
vom Jagdpächter
von der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter
von keinem
von der Jagdgenossenschaft
vom Jagdpächter
von der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter
von keinem