Frage 9 von 229

Von wem muss der von Hasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden grundsätzlich ersetzt werden?

Antworten:

Falsch

von der Jagdgenossenschaft

Falsch

vom Jagdpächter

Falsch

von der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter

Richtig

von keinem