Frage 8 von 229
Von wem ist bei einer Anzahl von 4 jagdausübungsberechtigten Personen der Jagderlaubnisschein zu unterzeichnen?
Antworten:
von keiner jagdausübungsberechtigten Person
von einer jagdausübungsberechtigten Person
von mindestens drei jagdausübungsberechtigten Personen
von allen jagdausübungsberechtigten Personen