Frage 10 von 229

Sie schießen am 30. Januar durch einen Äserschuss einen Rehbock krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 1. Februar, bei einem Ansitz auf Füchse, haben sie ihn wieder schussgerecht vor sich. Müssen sie den Bock erlegen?

Antworten:

Falsch

nein, die Jagdzeit auf Rehböcke endet am 31. Januar

Richtig

ja

Falsch

nein, wenn die Abschussvereinbarung oder Abschusszielsetzung mittlerweile erfüllt ist

Falsch

nur dann, wenn er schon abgeworfen hat