Frage 229 von 229

Ordnungswidrig handelt, wer ...

Antworten:

Richtig

ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde Schalenwild bei besonderen Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen füttert

Richtig

ohne Genehmigung eine Kirrung anlegt oder betreibt

Falsch

von der Hegegemeinschaft aufgestellte Teilabschusspläne nicht erfüllt

Richtig

seiner Beseitigungspflicht für eine nicht genehmigte Fütterung oder Kirrung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt

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