Frage 229 von 229
Ordnungswidrig handelt, wer ...
Antworten:
ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde Schalenwild bei besonderen Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen füttert
ohne Genehmigung eine Kirrung anlegt oder betreibt
von der Hegegemeinschaft aufgestellte Teilabschusspläne nicht erfüllt
seiner Beseitigungspflicht für eine nicht genehmigte Fütterung oder Kirrung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt
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