Frage 228 von 229
Ordnungswidrig handelt, wer ...
Antworten:
außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke Rot-, Dam- oder Muffelwild hegt
die Wildnachweisung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorlegt
die geforderten Angaben in der Abschussliste unterlässt
als jagdausübungsberechtigte Person die Vorgaben für den körperlichen Nachweis nicht einhält