Frage 72 von 229
Welche aussagen sind richtig? Außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke ...
Antworten:
darf Rot-, Dam-und Muffelwild nicht gehegt werden
gilt der Schutz der Elterntiere gemäß § 32 Abs. 4 LJG uneingeschränkt
dürfen unter Beachtung des § 32 Abs. 4 LJG alle vorkommenden Stücke von Rot-, Dam- und Muffelwild auch außerhalb der Jagdzeit erlegt werden
darf Schwarzwild unter Beachtung des § 32 Abs. 4 LJG ganzjährig bejagt werden