Frage 35 von 229

Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Grenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will das Wild mitnehmen. Darf er das?

Antworten:

Falsch

ja, weil es in Sichtweite niedergegangen ist

Falsch

ja, weil dies durch die gesetzlich Wildfolge so geregelt ist

Richtig

ja, wenn das Mitnehmen in der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Widfolgevereinbarung vereinbart ist

Richtig

nein, es wäre Jagdwilderei, wenn nach der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Widfolgevereinbarung das Stück vor Ort verbleiben muss