Frage 36 von 229
Sind Pächter von Grundflächen, die in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegen und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, Mitglieder der Jagdgenossenschaft?
Antworten:
nein
ja, wenn die Pachtfläche mindestens 1 Hektar beträgt
ja, wenn die Pachtfläche mindestens 10 Hektar beträgt
ja, wenn die Pachtfläche mindestens 30 Hektar beträgt