Frage 34 von 229
Darf die Jagdgenossenschaft die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks auf den Kreis der Jagdgenossen beschränken?
Antworten:
grundsätzlich ja
grundsätzlich nein
nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde
nur dann, wenn auch die Jagdgenossen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Bereich der Jagdgenossenschaft haben, berücksichtigt werden