Frage 34 von 229

Darf die Jagdgenossenschaft die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks auf den Kreis der Jagdgenossen beschränken?

Antworten:

Richtig

grundsätzlich ja

Falsch

grundsätzlich nein

Falsch

nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde

Falsch

nur dann, wenn auch die Jagdgenossen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Bereich der Jagdgenossenschaft haben, berücksichtigt werden