Frage 172 von 208

Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?

Antworten:

Richtig

Wenn es bedenkliche Merkmale aufweist

Richtig

Wenn es offene Knochenbrüche aufweist soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind

Falsch

Wenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird

Falsch

Wenn es zum Eigenverbrauch / Eigenverzehr bestimmt ist