Frage 21 von 208
Darf ein Treiber, der keinen Jagdschein besitzt, bei einer Drückjagd ein Stück Schalenwild aufbrechen?
Antworten:
ja, wenn das Stück im Treiben verendet ist
grundsätzlich nein
ja, unter Aufsicht eines Jagdscheininhabers
ja, aber nur dann, wenn ihm ein anderer Treiber ohne Jagdschein behilflich ist