Frage 178 von 208
Bei einem erlegten Stück Rehwild wurden beim Versorgen offene Knochenbrüche festgestellt, die NICHT unmittelbar mit dem Erlegen in Zusammenhang stehen. Was ist zu beachten, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll?
Antworten:
Es kann bedenkenlos verkauft werden
Es darf in keinem Fall dem menschlichen Verzehr zugeführt werden
Das Stück unterliegt der amtlichen Fleischuntersuchung und darf erst nach der Freigabe weiter verwertet werden
Es kann als Fuchsluder verwendet werden