Frage 178 von 208

Bei einem erlegten Stück Rehwild wurden beim Versorgen offene Knochenbrüche festgestellt, die NICHT unmittelbar mit dem Erlegen in Zusammenhang stehen. Was ist zu beachten, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll?

Antworten:

Falsch

Es kann bedenkenlos verkauft werden

Falsch

Es darf in keinem Fall dem menschlichen Verzehr zugeführt werden

Richtig

Das Stück unterliegt der amtlichen Fleischuntersuchung und darf erst nach der Freigabe weiter verwertet werden

Richtig

Es kann als Fuchsluder verwendet werden