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Sachgebiet 3 - Waffenrecht und Technik
Frage 218 von 222
Innerhalb welcher Frist muss ein Jäger den Erwerb einer Kurzwaffe seiner zuständigen Behörde anzeigen?
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Richtig
zwei Wochen
Falsch
vier Wochen
Falsch
sechs Wochen
Falsch
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