Frage 217 von 222

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

Antworten:

Falsch

ja

Falsch

nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind

Richtig

Nein, sie sind aber erlaubnispflichtig

Falsch

nur dann, wenn diese nicht im Landkreis des Wohnsitzes des Erwerbers erworben werden