Frage 217 von 222
Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?
Antworten:
ja
nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
Nein, sie sind aber erlaubnispflichtig
nur dann, wenn diese nicht im Landkreis des Wohnsitzes des Erwerbers erworben werden