Frage 219 von 222

Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheines Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?

Antworten:

Richtig

ja

Falsch

nein

Falsch

ja, aber nur in Verbindung mit der WBK

Falsch

nur mit Waffenschein