Frage 219 von 222
Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheines Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?
Antworten:
ja
nein
ja, aber nur in Verbindung mit der WBK
nur mit Waffenschein
ja
nein
ja, aber nur in Verbindung mit der WBK
nur mit Waffenschein