Frage 120 von 222

Ein Hundeführer stellt fest, dass er bei einer Nachsuche in einer großen Dickung (10 ha) seinen geladenen Revolver verloren hat. Muss er dieses Abhandenkommen der zuständigen Waffenbehörde melden?

Antworten:

Richtig

grundsätzlich ja

Falsch

ja, ab Kaliber .22lfb

Falsch

ja, ab Kaliber .38 Special

Falsch

nein