Frage 121 von 222

Ein Jagdscheininhaber hat auf seiner Waffenbesitzkarte nur eine Flinte im Kaliber 16/70 eingetragen. Darf er auch Schrotpatronen mit einem anderen Kaliber erwerben?

Antworten:

Falsch

ja, aber nur im Kaliber 16/65

Falsch

ja, aber nur im Kaliber 16/67,5 und 16/65

Falsch

Nein, er darf nur Munition für die eingetragene Flinte erwerben

Richtig

ja