Frage 119 von 222

Einem Berechtigten kommt eine erlaubnispflichtigte Schusswaffe abhanden. Innerhalb welcher Frist muss er dies der zuständigen Behörde melden?

Antworten:

Richtig

unverzüglich

Falsch

innerhalb von 2 Wochen

Falsch

innerhalb einer Woche

Falsch

innerhalb eines Monats