Frage 262 von 576

Zur Wildschadenverhütung darf der Grundstückseigentümer

Antworten:

Richtig

einen Elektrozaun errichten

Ja, der Grundstückseigentümer darf zur Wildschadenverhütung einen Elektrozaun errichten. Der Bau eines solchen Zauns ist eine zulässige Maßnahme, um landwirtschaftliche Flächen oder Wälder vor Wildschäden zu schützen. Dabei müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz und zur Sicherheit eingehalten werden, um Verletzungen von Wild oder anderen Tieren zu vermeiden.

Falsch

Fallen stellen

Falsch

Schadwild notfalls erlegen