Frage 262 von 576
Zur Wildschadenverhütung darf der Grundstückseigentümer
Antworten:
einen Elektrozaun errichten
Ja, der Grundstückseigentümer darf zur Wildschadenverhütung einen Elektrozaun errichten. Der Bau eines solchen Zauns ist eine zulässige Maßnahme, um landwirtschaftliche Flächen oder Wälder vor Wildschäden zu schützen. Dabei müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz und zur Sicherheit eingehalten werden, um Verletzungen von Wild oder anderen Tieren zu vermeiden.
Fallen stellen
Schadwild notfalls erlegen