Frage 263 von 576

Bei welcher Behörde ist ein ersatzpflichtiger Wildschaden anzumelden?

Antworten:

Falsch

Jagdbehörde

Falsch

Ordnungsamt

Richtig

Gemeinde

Ja, ein ersatzpflichtiger Wildschaden ist in der Regel bei der zuständigen Gemeinde anzumelden. Die Anmeldung muss innerhalb der gesetzlichen Frist (oft innerhalb einer Woche nach Feststellung des Schadens) erfolgen, damit der Schaden ordnungsgemäß begutachtet und gegebenenfalls eine Ersatzleistung veranlasst werden kann. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland leicht variieren, aber die Gemeinde ist üblicherweise die erste Anlaufstelle für die Meldung von Wildschäden.

Falsch

bei der für das Gebiet zuständigen Polizeidienststelle