Frage 550 von 576
Zur Aushorstung von Nestlingen und Ästlingen des Habichts ist neben der Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich:
Antworten:
die Genehmigung der obersten Jagdbehörde
die Genehmigung der Naturschutzbehörde
die Genehmigung der Jagdbehörde
Zur Aushorstung (also dem Entnehmen von Nestlingen oder Ästlingen aus dem Nest) von Habichten ist nicht nur die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich, sondern auch die Genehmigung der Jagdbehörde.