Frage 550 von 576

Zur Aushorstung von Nestlingen und Ästlingen des Habichts ist neben der Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich:

Antworten:

Falsch

die Genehmigung der obersten Jagdbehörde

Falsch

die Genehmigung der Naturschutzbehörde

Richtig

die Genehmigung der Jagdbehörde

Zur Aushorstung (also dem Entnehmen von Nestlingen oder Ästlingen aus dem Nest) von Habichten ist nicht nur die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich, sondern auch die Genehmigung der Jagdbehörde.