Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?
Antworten:
nein
Es ist nicht zulässig, ohne besondere Erlaubnis ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten. Für die Einrichtung solcher Anlagen sind in Deutschland spezielle Genehmigungen erforderlich, die von den zuständigen Behörden erteilt werden. Hierbei müssen folgende Punkte beachtet werden: Artenschutzrechtliche Genehmigung: Greifvögel und Eulen stehen in der Regel unter dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Für die Haltung dieser Tiere ist eine spezielle Erlaubnis notwendig, die nachweist, dass die Tiere aus legalen Quellen stammen und artgerecht gehalten werden. Genehmigung nach Tierschutzrecht: Nach dem Tierschutzgesetz muss die Haltung von Tieren, insbesondere von Wildtieren, genehmigt werden, um sicherzustellen, dass die Unterbringung, Pflege und Versorgung den tierschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Baugenehmigung: Für die Errichtung eines Wildfreigeheges oder einer Vogelanlage ist in der Regel auch eine Baugenehmigung notwendig, abhängig von den lokalen Bauvorschriften.
ja
ja, aber nicht an jedem Ort