Frage 446 von 576
Wo müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden, damit sie nicht abhanden kommen?
Antworten:
Im Kleiderschrank.
In einer verschlossenen und alarmgesicherten Familienwohnung.
In einem Sicherheitsbehältnis mit entsprechendem Widerstandsgrad.
Die genauen Anforderungen an das Sicherheitsbehältnis sind im deutschen Waffengesetz (WaffG) festgelegt und richten sich nach der Anzahl und Art der Waffen. Grundsätzlich gilt: Kurzwaffen und Munition müssen in einem Sicherheitsbehältnis der Klasse 0 oder 1 nach der Norm DIN/EN 1143-1 aufbewahrt werden. Langwaffen können in einem Behältnis der Klasse A oder höher (je nach Anzahl der Waffen) gelagert werden.