Frage 446 von 576

Wo müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden, damit sie nicht abhanden kommen?

Antworten:

Falsch

Im Kleiderschrank.

Falsch

In einer verschlossenen und alarmgesicherten Familienwohnung.

Richtig

In einem Sicherheitsbehältnis mit entsprechendem Widerstandsgrad.

Die genauen Anforderungen an das Sicherheitsbehältnis sind im deutschen Waffengesetz (WaffG) festgelegt und richten sich nach der Anzahl und Art der Waffen. Grundsätzlich gilt: Kurzwaffen und Munition müssen in einem Sicherheitsbehältnis der Klasse 0 oder 1 nach der Norm DIN/EN 1143-1 aufbewahrt werden. Langwaffen können in einem Behältnis der Klasse A oder höher (je nach Anzahl der Waffen) gelagert werden.