Frage 447 von 576

Gegen unbefugten Zugriff ist eine erlaubnispflichtige Pistole zu Hause gesichert, wenn sie…

Antworten:

Falsch

versteckt im Bücherregal liegt.

Falsch

im abgeschlossenen Waffenkoffer im Schrank aufbewahrt wird.

Richtig

in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt wird.

Eine erlaubnispflichtige Pistole ist zu Hause gegen unbefugten Zugriff gesichert, wenn sie in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt wird. Diese Sicherheitsstandards erfüllen die Anforderungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG) für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, insbesondere Kurzwaffen wie Pistolen. Diese Behältnisse bieten ausreichend Schutz gegen Einbruch und unbefugten Zugriff.