Frage 449 von 576

Wie sind erlaubnispflichtige Schusswaffen gegen unbefugte Wegnahme zu sichern?

Antworten:

Falsch

Durch Anketten der Waffe und Verstecken der Munition.

Falsch

Einschließen im Keller, in einem stabilen, abschließbaren Holzschrank.

Richtig

In Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I.

Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen gegen unbefugte Wegnahme in Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I gesichert werden. Diese Anforderungen gelten nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) und bieten ausreichend Schutz gegen Einbruch und unbefugten Zugriff auf die Waffen.