Frage 450 von 576
Ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zulässig?
Antworten:
Ja.
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Alle Personen in der häuslichen Gemeinschaft müssen eine Erlaubnis zum Besitz der jeweiligen Waffen oder Munition haben (z. B. eine Waffenbesitzkarte). Die Sicherheitsvorschriften zur Aufbewahrung (z. B. in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 mit dem entsprechenden Widerstandsgrad) müssen eingehalten werden.
Nein.