Frage 448 von 576

Gegen unbefugten Zugriff ist eine erlaubnispflichtige Langwaffe gesichert, wenn sie...

Antworten:

Richtig

sich in einem abgeschlossenen Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I befindet.

Eine erlaubnispflichtige Langwaffe ist gegen unbefugten Zugriff gesichert, wenn sie in einem abgeschlossenen Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt wird. Nach den Vorschriften des deutschen Waffengesetzes (WaffG) müssen Langwaffen in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden, um den Schutz vor unbefugtem Zugriff zu gewährleisten.

Falsch

im Gewehrständer steht.

Falsch

an der Wand hängt und mit einem Schloss gesichert ist.