Frage 455 von 576
Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren (bei Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und dem damit verbundenen Erwerb einer Schusswaffe nach dem 06.07.2017)?
Antworten:
In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992.
In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.
Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt werden, um sie gegen unbefugte Wegnahme zu sichern.
In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A der Norm VDMA 24992.