Frage 454 von 576
Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren (bei Bestehen einer waffenrechtlichen Erlaubnis vor dem 06.07.2017 und Fortführung der Nutzung eines vorhandenen Behältnisses)?
Antworten:
In einer Stahlkassette der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992.
In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992 oder einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.
Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt werden, um sie gegen unbefugte Wegnahme zu sichern.
In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.