Frage 454 von 576

Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren (bei Bestehen einer waffenrechtlichen Erlaubnis vor dem 06.07.2017 und Fortführung der Nutzung eines vorhandenen Behältnisses)?

Antworten:

Falsch

In einer Stahlkassette der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992.

Richtig

In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992 oder einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.

Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt werden, um sie gegen unbefugte Wegnahme zu sichern.

Falsch

In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.