Frage 456 von 576
Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist zu benachrichtigen?
Antworten:
Erlaubnisbehörde
Beim Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte (WBK) muss die Erlaubnisbehörde unverzüglich benachrichtigt werden. Dies ist wichtig, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können, wie die Ausstellung einer neuen WBK oder das Verhindern eines möglichen Missbrauchs der verlorenen Karte.
Deutscher Schützenbund
Bundeszentralregister