Frage 456 von 576

Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist zu benachrichtigen?

Antworten:

Richtig

Erlaubnisbehörde

Beim Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte (WBK) muss die Erlaubnisbehörde unverzüglich benachrichtigt werden. Dies ist wichtig, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können, wie die Ausstellung einer neuen WBK oder das Verhindern eines möglichen Missbrauchs der verlorenen Karte.

Falsch

Deutscher Schützenbund

Falsch

Bundeszentralregister