Frage 74 von 576
Wie kann die Jagdgenossenschaft die Jagd nutzen?
Antworten:
durch Lizenzjäger
durch Verpachtung
Die Jagdgenossenschaft kann das Jagdrecht auf den gemeinschaftlichen Flächen an Dritte verpachten. Dies ist die häufigste Methode, bei der ein Pachtvertrag zwischen der Jagdgenossenschaft und einem Pachtjäger (Pächter) abgeschlossen wird. Der Pächter übernimmt die Jagdverwaltung und -ausübung auf den gepachteten Flächen und zahlt dafür einen Pachtzins an die Jagdgenossenschaft.
durch angestellte Jäger