Was versteht das Bundesjagdgesetz unter dem Reinertrag der Jagd?
Antworten:
den Wildbreterlös nach Abzug aller Kosten
den Jagdpachtzins und die sonstigen Einnahmen nach Abzug aller erforderlichen Kosten der Jagdgenossenschaft
Das Bundesjagdgesetz definiert den Reinertrag der Jagd als den Jagdpachtzins und alle sonstigen Einnahmen der Jagdgenossenschaft nach Abzug aller erforderlichen Kosten. das beudeutet: Einnahmen: Dazu gehören der Jagdpachtzins, den die Jagdgenossenschaft von den Pächtern erhält, sowie weitere Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Jagd erzielt werden (zum Beispiel aus der Verwertung von Wildbret oder anderen jagdlichen Erträgen). Kosten: Hierzu zählen alle erforderlichen und nachgewiesenen Kosten, die für die Verwaltung und Durchführung der Jagd anfallen. Dies können beispielsweise Kosten für Instandhaltung, Verwaltung, Versicherung oder andere notwendige Ausgaben sein. Der Reinertrag ist somit der Betrag, der übrig bleibt, nachdem alle Kosten abgezogen wurden und stellt die finanzielle Basis dar, die in der Regel zur Auszahlung an die Jagdgenossen verwendet wird oder zur Finanzierung von weiteren Maßnahmen und Projekten der Jagdgenossenschaft dient.
den Gesamterlös aus der Wildbretveräußerung