Frage 73 von 576

Welcher Mehrheit bedürfen die Beschlüsse in der Jagdgenossenschaftsversammlung?

Antworten:

Falsch

nur der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen

Falsch

der Mehrheit aller Jagdgenossen

Richtig

der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche

In der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen Beschlüsse in der Regel der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen sowie der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Dies bedeutet: Mehrheit der Stimmen: Für die meisten Beschlüsse ist die Mehrheit der Stimmen der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen erforderlich. Mehrheit der Grundfläche: Zusätzlich müssen die Beschlüsse auch die Mehrheit der vertretenen Grundfläche abdecken. Dies stellt sicher, dass nicht nur eine ausreichende Anzahl von Jagdgenossen zustimmt, sondern auch die Mehrheit der betroffenen Flächen berücksichtigt wird. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Beschlüsse in der Jagdgenossenschaft eine breite Zustimmung finden und nicht nur von einer kleinen Gruppe von Jagdgenossen getragen werden.