Frage 90 von 576
Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag aus, wenn ein Jagdpächter stirbt?
Antworten:
die jagdausübungsberechtigten Erben
Stirbt ein Jagdpächter, gehen die Rechte aus dem Jagdpachtvertrag auf die jagdausübungsberechtigten Erben über. Diese müssen allerdings die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Jagdpachtfähigkeit besitzen (z. B. einen gültigen Jagdschein). Falls keine jagdausübungsberechtigten Erben vorhanden sind oder diese die Jagdpacht nicht übernehmen möchten, kann der Jagdpachtvertrag unter Umständen vorzeitig beendet werden.
einer der bisherigen Jagdgäste
ein vom Kreisjägermeister bestimmter Verwalter
eine von der Jagdbehörde benannte Person