Frage 90 von 576

Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag aus, wenn ein Jagdpächter stirbt?

Antworten:

Richtig

die jagdausübungsberechtigten Erben

Stirbt ein Jagdpächter, gehen die Rechte aus dem Jagdpachtvertrag auf die jagdausübungsberechtigten Erben über. Diese müssen allerdings die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Jagdpachtfähigkeit besitzen (z. B. einen gültigen Jagdschein). Falls keine jagdausübungsberechtigten Erben vorhanden sind oder diese die Jagdpacht nicht übernehmen möchten, kann der Jagdpachtvertrag unter Umständen vorzeitig beendet werden.

Falsch

einer der bisherigen Jagdgäste

Falsch

ein vom Kreisjägermeister bestimmter Verwalter

Falsch

eine von der Jagdbehörde benannte Person