Frage 91 von 576

Benötigt ein Jagdgast, der ohne Begleitung des Revierinhabers jagt, einen Jagderlaubnisschein?

Antworten:

Richtig

Ja

Ein Jagdgast, der ohne die Begleitung des Revierinhabers (z. B. Jagdpächter oder -inhaber) jagt, benötigt einen Jagderlaubnisschein. Dieser Schein berechtigt den Jagdgast zur eigenständigen Jagdausübung im entsprechenden Revier und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Jagd ausgeübt werden darf. Ohne einen solchen Erlaubnisschein darf ein Jagdgast nicht allein auf die Jagd gehen.

Falsch

Nein