Frage 89 von 576

Wann ist ein Jagdpachtvertrag nichtig?

Antworten:

Richtig

Wenn er nur mündlich abgeschlossen worden ist

Ein Jagdpachtvertrag muss zwingend schriftlich abgeschlossen werden, um rechtlich gültig zu sein. Ein rein mündlicher Vertrag ist nicht rechtswirksam und damit ebenfalls nichtig.

Richtig

Wenn der Pächter seit zwei Jahren den Jagdschein besitzt

Ein Pächter muss mindestens drei Jahre im Besitz eines Jagdscheins sein, um pachtfähig zu sein. Wenn der Pächter erst seit zwei Jahren den Jagdschein besitzt, erfüllt er diese Voraussetzung nicht, und der Vertrag ist daher nichtig.

Falsch

Wenn der Pächter gleichzeitig Mitglied des Vorstandes ist