Frage 89 von 576
Wann ist ein Jagdpachtvertrag nichtig?
Antworten:
Wenn er nur mündlich abgeschlossen worden ist
Ein Jagdpachtvertrag muss zwingend schriftlich abgeschlossen werden, um rechtlich gültig zu sein. Ein rein mündlicher Vertrag ist nicht rechtswirksam und damit ebenfalls nichtig.
Wenn der Pächter seit zwei Jahren den Jagdschein besitzt
Ein Pächter muss mindestens drei Jahre im Besitz eines Jagdscheins sein, um pachtfähig zu sein. Wenn der Pächter erst seit zwei Jahren den Jagdschein besitzt, erfüllt er diese Voraussetzung nicht, und der Vertrag ist daher nichtig.
Wenn der Pächter gleichzeitig Mitglied des Vorstandes ist