Frage 158 von 576

Wer stellt den Abschussplan in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk auf?

Antworten:

Richtig

der Jagdausübungsberechtigte im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand

Der Abschussplan muss im Gemeinschaftsjagdbezirk vom Revierinhaber (Jagdpächter) im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufgestellt werden. Das bedeutet, dass der Revierinhaber und der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft gemeinsam über den Abschussplan entscheiden müssen. Diese Regelung stellt sicher, dass sowohl die Interessen des Jagdpächters als auch der Grundeigentümer, die durch den Jagdvorstand vertreten werden, bei der Wildbewirtschaftung berücksichtigt werden.

Falsch

die Jagdbehörde

Falsch

die Gemeinde

Falsch

die zur Jagd befugte Person