Frage 157 von 576
Welches Wild darf in freier Wildbahn nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?
Antworten:
Rehwild
Neben Damwild unterliegen auch andere Schalenwildarten, wie Rehwild und Rotwild, der Pflicht zur Abschussplanung.
alles Wild mit Ausnahme des Raubwildes
alles Schalenwild, das zum Hochwild zählt
alles Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarzwildes) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild
Korrekt, neben Damwild unterliegen auch andere Schalenwildarten, wie Rehwild und Rotwild, der Pflicht zur Abschussplanung.