Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?
Antworten:
Ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
Ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen. Der Abschussplan legt fest, wie viele Tiere einer bestimmten Wildart (z. B. Schalenwild wie Reh-, Rot- oder Damwild) innerhalb eines festgelegten Zeitraums erlegt werden dürfen. Ein Überschreiten der genehmigten Abschusszahlen stellt eine Verletzung der jagdrechtlichen Vorschriften dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Bußgeldern oder weiteren Maßnahmen seitens der Jagdbehörde.
Ein Unterschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
Der Revierinhaber ist zwar verpflichtet, den Abschussplan zu erfüllen. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Abschussplans hat aber grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen