Frage 271 von 576

Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?

Antworten:

Falsch

Die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd

Falsch

Der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadensersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat

Richtig

Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges

Ja, der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges muss den Wildschaden ersetzen, den das ausgebrochene Damwild in der Nachbarjagd verursacht. Da das Damwild in einem landwirtschaftlichen Gehege gehalten wurde, handelt es sich um eingezäuntes Wild und nicht um freilebendes Wild. In solchen Fällen haftet der Halter des Geheges für die Schäden, die durch das Ausbrechen des Tieres entstehen. Der Jagdausübungsberechtigte des Nachbarreviers ist in diesem Fall nicht verantwortlich, da das Damwild nicht zum wildlebenden Wildbestand zählt, sondern privates Eigentum des Gehegehalters ist.