Frage 272 von 576
In einem Gemeinschaftsjagdrevier kommen als Hauptbaumarten Fichten, Kiefern und Rotbuchen vor. Ein Waldbesitzer hat 100 Weißtannen gepflanzt. An diesen sind starke Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz geleistet werden?
Antworten:
Ja, da die Weißtannen in Deutschland heimisch sind
Nein, wenn die Weißtannen nicht geschützt wurden
Ja, das ist korrekt. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss kein Wildschadensersatz geleistet werden, wenn die Weißtannen nicht ausreichend geschützt wurden. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Wildschadensersatz, wenn der Waldbesitzer zumutbare Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Wildschäden (wie zum Beispiel Zäune oder Einzelschutz der Jungpflanzen) unterlassen hat. In solchen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Eigentümer für den Schutz seiner Anpflanzungen selbst Sorge tragen muss, insbesondere wenn es sich um besonders anfällige Baumarten wie die Weißtanne handelt, die oft unter Verbissschäden leidet.