Frage 39 von 576

Wer ist Jagdrevierinhaber?

Antworten:

Richtig

der Jagdpächter

In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, der verpachtet wurde, ist der Jagdpächter der Jagdrevierinhaber. Er übt das Jagdrecht auf dem gepachteten Revier aus.

Falsch

der Jagdgast im Revier, in dem er zur Jagd eingeladen ist

Richtig

der Eigenjagdbesitzer

Ein Eigentümer, der ein Grundstück besitzt, das groß genug ist, um einen Eigenjagdbezirk zu bilden (mindestens 75 Hektar zusammenhängende Fläche in den meisten Bundesländern), ist der Jagdrevierinhaber. Er hat das Recht zur Jagdausübung auf seinem eigenen Grund und Boden.

Falsch

derjenige, der seit drei Jahren im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist